Bekämpfung Eichenprozessionsspinner (EPS)

Der Gemeinderat hat sich in den Ratssitzungen Mai und Juni mit dem Thema beschäftigt und beschlossen, EPS-Meldungen den auf Kreisebene festgelegten vier nachfolgenden Kategorien zuzuordnen und dementsprechend zu bekämpfen. Als vorrangige Methode wird die Absaugung durch ausgewiesene Fachbetriebe zum Einsatz kommen, die in der kommenden Woche (ab 15. Juni) beginnt. Getestet werden soll in der kommenden Woche in einem stark befallenen Bereich eine neue Methode. Die Nester werden mit Heißwasser (100 Grad) besprüht, bis sie verklumpt von den Bäumen fallen. Danach werden sie sich laut Aussage des Anbieters aufgesammelt und entsorgt. Die Wirksamkeit dieser Methode werden wir aufmerksam beobachten.

Bereits im April wurden an verschiedenen Stellen EPS-Fallen angebracht. Der Nachweis, dass diese Methode erfolgreich ist, wurde bisher nicht erbracht. Geplant war für dieses Jahr die Anbringung von Nistkästen für Meisen als natürliche Fressfeinde der EPS, die bedingt durch die Corona-Pandemie auf das nächste Frühjahr verschoben wird. Der Heimatverein hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, eine große Anzahl von Nistkästen zu bauen.

Meldungen über EPS-Befall auf öffentlichen Flächen stehenden Eichenbäumen bitte vorzugsweise per E-Mail an info@hoogstede.de schicken. Bitte den genauen Standort der befallenen Bäume benennen. Ebenfalls bitte eine Rückrufnummer für Nachfragen vermerken. Eine telefonische Meldung (05944 666) ist ebenfalls möglich.

Die Gemeinde bittet um Verständnis, dass Meldungen nicht immer zeitnah bearbeitet werden können. Um Fachunternehmen effizient einzusetzen, werden in regelmäßigen Abständen Routen erstellt. Auch ist die Gemeinde von freien Kapazitäten der Fachunternehmen abhängig.

Nachfolgend die vier Kategorien für die Behandlung der gemeldeten Fälle:

  • Kategorie 1: Stark frequentierte öffentliche Bereiche mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer, wie etwa Schulen, Kindergärten und öffentliche Spielplätze. Hier ist eine Bekämpfung erforderlich.
  • Kategorie 2: Betroffen sind mäßig frequentierte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, wo Fußgänger oder Radfahrer zu erwarten sind, ohne das eine realistische Möglichkeit besteht, auf Alternativen auszuweichen. Die Bekämpfung des EPS erfolgt nachrangig zu Kategorie 1, sofern hierfür noch Kapazitäten zur Verfügung stehen.
  • Gering frequentierte öffentliche Bereiche mit gelegentlicher Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Fahrradfahrer die sich etwa im Außenbereich oder an Siedlungsrändern befinden. Die Verkehre können auf andere Strecken ausweichen. In diesem Fall sind Warnschilder oder Hinweise ausreichend.
  • Die befallenen Bäume stehen entfernt von menschlichen Siedlungen oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden. Hier reicht eine allgemeine Warnung über die Medien aus.

Eine komplette und zufriedenstellende Bekämpfung der Eichenprozessionsspiner wird nicht möglich sein. Die EPS-Plage wird uns auch die nächsten Jahre noch begleiten.

Deshalb gilt: Seien Sie achtsam im Umfeld von Eichenbäumen!

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Neues Baugebiet

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf den zeitlichen Ablauf Planung des neuen Baugebietes “Mühlenweg”. Trotzdem sind wichtige Planungsschritte im Hintergrund angestoßen worden. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner letzten Sitzung (Videokonferenz) den Einleitungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) gefasst. In der Ratssitzung am 05.05.2020 hat die Gemeinde Hoogstede parallel den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) beschlossen. Weiter hat der Rat der Gemeinde Hoogstede beschlossen, das Planungsbüro NWP aus Oldenburg mit der Erstellung der entsprechenden Unterlagen zu beauftragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, schnellstmöglich die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Parallelverfahren mit der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen, um im Anschluss durch das Planungsbüro NWP, Oldenburg, den entsprechenden Entwurfsplan mit Entwurfsbegründung und den dazugehörigen Unterlagen erstellen zu lassen.

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Aktualisierung Homepage

Die Rubrik “Wohnen+Arbeiten” mit Informationen zu den Baugebieten, Gewerbe- und Mischgebiet wurde aktualisiert. Die Bildergalerie (Rubrik “Bilder”) vom Neujahrsempfang 2020 ist ebenfalls online.

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Wichtige Informationen zur Corona-Krise

Die Coronakrise wirkt sich auch auf die Tätigkeiten der Gemeinde aus. Um der Gesamtverantwortung gerecht zu werden und den Anweisungen der Behörden zu folgen sind folgende Maßnahmen geplant:

  1. Die Sprechstunden (Montags und Freitags) des Bürgermeisters finden vorläufig nicht statt. Sie erreichen Bürgermeister Berends an diesen Tagen – aber auch außerhalb der Sprechstunden – telefonisch unter der Rufnummer 05944 666.
  2. Die turnusmäßige öffentliche Ratssitzung am Dienstag, 7. April 2020 findet nicht statt!
  3. Der für Samstag, 18. April 2020 geplante “Tag für mein Hoogstede” wird ersatzlos gestrichen. Eine Neuauflage wird es dann hoffentlich 2021 geben.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir diese Krise mit seinen unabsehbaren Folgen gemeinsam überstehen.

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Wichtige Information zum Sachstand Corona-Virus

  1. Der Unterrichtsbetrieb für alle Schulen in der Samtgemeinde Emlichheim ist ab Montag, 16.03.2020 bis zunächst einschließlich 18.04.2020 eingestellt!
  2. Alle Kindertageseinrichtungen in der Samtgemeinde Emlichheim sind ab Montag, 16.03.2020 bis zunächst einschließlich 18.04.2020 geschlossen!
  3. Öffentliche Einrichtungen wie die Aula, die Samtgemeindebücherei, das Jugendhaus, die Sporthallen und das Hallenbad bleiben  ab Montag, 16.03.2020 bis auf weiteres geschlossen!
  4. In den Schulen und Kindertagestätten werden Notbetreuungsgruppen angeboten, die ausschließlich für Kinder von Erziehungsberechtigten, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind, vorbehalten sind. Dies sind folgende Berufsgruppen:
  1. Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und im pflegerischen Bereich,
  2. Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staatsfunktionen

In Härtefällen ist eine Betreuung unter Umständen denkbar. Wenn Unsicherheit besteht, ob Ihr Kind zu den Betreuungsberechtigten gehört, wenden Sie sich bitte am Montag zur Klärung an Ihre Betreuungseinrichtung.

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