Eichenprozessionsspinner (EPS)

Später als in den letzten Jahren erreichen die Gemeinde jetzt wieder Hinweise auf den Eichenprozessionsspiner (EPS). In einer Projektgruppe haben die Grafschafter Kommunen in den vergangenen Jahren Hinweise und ein Konzept zur Bekämpfung entwickelt.

Woran erkennt man eine Raupendermatitis?

  • Juckreiz, bei heftigem Kontakt starker Juckreiz.
  • Schüttelfrost, Schwindel, in seltenen Fällen allergische Schockreaktionen.
  • Bei starkem Kontakt verspürt man anfangs gegebenenfalls ein Prickeln. Nach wenigen Minuten folgt häufig ein über Tage anhaltender Juckreiz, kleine rote Schwellungen oder auch Quaddeln.

Bei Auftreten von stärkeren gesundheitlichen Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht und auf den Raupenkontakt hingewiesen werden. Die Symptome können durch Medikamente gemildert werden.

Wann besteht eine Gefährdung?

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners schlüpfen witterungsbedingt ungefähr im Mai. Bis zur Verpuppung Ende Juni/Anfang Juli durchlaufen die Raupen fünf bis sechs Entwicklungsstadien. Ab dem dritten Larvenstadium wachsen die gefährlichen Brennhaare. Die feinen Härchen brechen leicht und können über 100 Meter weit getragen werden. In den Larvenhäuten in den Nestern bleiben nach dem Schlüpfen Brennhaare zurück, die bis zu einem Jahr lang das Nesselgift in sich tragen. Die Gespinstnester an Bäumen und auf dem Boden bleiben damit auch eine Gefahrenquelle.

Wer ist besonders gefährdet?

Personen, die sich im Wald aufhalten, Anwohner von Waldgebieten mit Eichen, Arbeitskräfte von Forst- und Landschaftspflegebetrieben sowie Straßenmeistereien oder auch Personen auf Freizeit- und Grünanlagen (zum Beispiel Sportplätze, Campingplätze, Freibäder, Kinderspielplätze) sowie Halter von Haus- und Nutztieren.

Wie kann man sich schützen?

  • Vermeidung von befallenen Gebieten und abgesperrten Bereichen.
  • Bei Aufenthalt in befallenen Gebieten alle Körperflächen (Nacken, Hals, Arme, Beine und so weiter) bedecken.
  • Kontakt und Berührung von Raupen und Gespinst vermeiden.
  • Nicht ins Gras oder auf den Boden unter befallene Bäume setzen.
  • Nach Kontakt mit den Brennhaaren sofort die Kleidung wechseln, duschen und Haare waschen.
  • Kleidung bei 60 Grad mit viel Wasser waschen, um das Nesselgift der Haare zu vernichten.
  • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen an Bäumen verzichten, solange Nester des Eichenprozessionsspinners erkennbar sind.
  • Die Entfernung der Nester nur von Fachleuten mit Schutzanzug und Atemschutz durchführen lassen.

Grafschafter Kommunen treffen Vorsorgemaßnahmen

Alle Kommunen in der Grafschaft Bentheim arbeiten gemeinsam an Präventionsmaßnahmen, die in folgenden Kategorien gleichermaßen umgesetzt werden:

Kategorie 1: An stark frequentierten öffentlichen Bereichen mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer wie zum Beispiel an Schulen, Kindergärten oder öffentlichen Spielplätzen ist eine Bekämpfung erforderlich.

Kategorie 2: Mäßig frequentierte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, an denen Fußgänger oder Radfahrer zu erwarten sind, ohne dass eine realistische Möglichkeit besteht, auf Alternativen auszuweichen. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfolgt nachrangig zu Kategorie 1, sofern noch ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Kategorie 3: Gering frequentierte öffentliche Bereiche mit gelegentlicher Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Radfahrer, die sich zum Beispiel im Außenbereich oder an Siedlungsrändern befinden. Die Verkehre können auf andere Strecken ausweichen. In diesem Fall sind Warn- oder Hinweisschilder ausreichend.

Kategorie 4: Die befallenen Bäume stehen entfernt von Siedlungen oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden. Eine allgemeine Warnung über die Medien ist ausreichend.

Meldungen über EPS-Befall in der Gemeinde Hoogstede auf öffentlichen Flächen stehenden Eichenbäumen bitte vorzugsweise per E-Mail an info@hoogstede.de schicken. Bitte den genauen Standort der befallenen Bäume benennen. Ebenfalls bitte eine Rückrufnummer für Nachfragen vermerken. Eine telefonische Meldung (05944 666) ist ebenfalls möglich.

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