Bekanntmachung: Schau der Gewässer III. Ordnung

Die nächste Schau der Gewässer III. Ordnung, die nicht durch einen Wasser- und Bodenverband unterhalten werden, findet in der Zeit vom 09. 11.2015 bis 05. 12. 2015 statt. Den Unterhaltungspflichtigen, den Eigentümern der zu schauenden Gewässer, den Anliegern und den zur Benutzung der Gewässer Befugten wird in ihrem Beteiligungsbereich Gelegenheit zur Teilnahme an der Schau und zur Außerung gegeben. Die genauen Schautermine werden in den Mitgliedsgemeinden Emlichheim, Hoogstede und Ringe durch Aushang in den Bekanntmachungskästen bekannt gegeben.


Die Unterhaltungspflichtigen (Eigentümer, Anlieger pp. ) haben die Gewässer laufend zu unterhalten. Die Unterhaltung umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss (Reinigung, Räumung, Freihaltung, Schutz und Unterhaltung des Gewässerbettes einschl. seiner Ufer und Anlagen usw. ). Die erforderlichen Arbeiten sind ohne Aufforderung durchzuführen. Wird bei der Schau festgestellt, dass die Gewässer nicht oder nicht genügend unterhalten wurden, kann die Wasserbehörde gegen die Unterhaltungspflichtigen ein Zwangsgeld festsetzen oder die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten auf Kosten
des Pflichtigen ausführen lassen. Ferner wird durch die fehlerhafte Unterhaltung der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Emlichheim, den 30. 10. 2015

Samtgemeinde Emlichheim
Gerbert Helweg

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